Steuern Onlinehandel

Steuern im Onlinehandel - Ein Überblick

Ein Onlinehandel zu eröffnen ist steuerrechtlich nichts anderes als ein Ladenlokal zu eröffnen. Man spart lediglich Miete und kann von überall aus arbeiten, zu jeder Tageszeit. Gleiches gilt für die Kunden, die den gesamten Tag über einkaufen können, und das sieben Tage die Woche. Doch was genau muss ich bei der Steuergesetzgebung beachten um Nachzahlungen oder gar Strafen vorzubeugen?

Kann man einfach und selber machen?! Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer im Onlinehandel - Kinderleicht? Lassen Sie sich lieber von einem Steuerberater beraten.
Kann man einfach und selber machen?! Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer im Onlinehandel - Kinderleicht? Lassen Sie sich lieber von einem Steuerberater beraten.

Gewerbe, Finanzamt, Steuernummer

Zuerst sollte man sein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und das Finanzamt benachrichtigen. Dieses erteilt Ihnen eine Steuernummer, welche benötigt wird, um ordentliche Rechnungen schreiben zu können.

Die Steuerarten: Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

Die Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer werden auf den Gewinn des Onlinehandel berechnet, wobei die Gewerbesteuer erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500 € erhoben wird.

Die Umsatzsteuer wird, wie der Name schon sagt, auf die Umsätze des Onlinehandels erhoben. Sonderfall ist hier die Kleinunternehmer-Regel, hier muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Diese tritt in Kraft, wenn die voraussichtlichen Umsätze des Onlinehändlers weniger als 17.500 € betragen.

Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer müssen beim Onlinehandel beachtet werden
Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer müssen beim Onlinehandel beachtet werden

Die deutsche Umsatzsteuer muss bei alle privaten Kunden innerhalb der Europäischen Union gezahlt werde, im Falle von Überschreitungen von Umsatzschwellen können sogar Umsatzsteuerzahlungen im Ausland anfallen.

Auch Onlinehändler sind dazu verpflichtet, ordnungsgemäße Rechnungen zu erstellen, d.h. die Rechnungen müssen ausgedruckt und mit der Ware zusammen versendet werden. Ausnahme sind hier zertifizierte Onlinehändler, wobei eine Zertifikation sehr aufwendig und kostspielig sein kann.

Erstellung des Onlineshops steuerlich absetzen

Bei der Erstellung eines Shops für den Onlinehandel, egal ob durch einen selbst, einen Mitarbeiter oder einen externen Dienstleister können die Ausgaben dazu nicht direkt als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das Finanzamt sieht eine Absetzungsspanne von 3-5 Jahren als realistisch an. Hier sollte man sich als Onlinehändler aber nicht auf pauschale Aussagen verlassen und den vorliegenden Einzelfall lieber mit dem Finanzamt abklären oder einen Steuerberater aufsuchen.

Onlineshop Programmierung steuerlich absetzen
Onlineshop Programmierung steuerlich absetzen

Im Falle von Mitarbeitern im Onlinehandel können die Lohnkosten und die Kosten für etwaige Fortbildungen der mit dem Onlineshop betrauten Mitarbeiter sofort abgesetzt werden. Die Ausgaben für die Domain des Onlinehandels können ebenfalls vollständig als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Steuern beim Onlinehandel über eBay

Auch bei eBay-Verkäufen wird zwischen privaten und gewerblichen Angeboten unterschieden. So kann es vorkommen, dass das Finanzamt auch bei privaten Anbietern eine unternehmerische Aktivität feststellt. Geschieht dies müssen die eBay-Verkäufe auch in der Steuererklärung als Einnahme angegeben werden.

Gut zu wissen: Die Finanzämter verfügen über Software, welche es ihnen ermöglicht, Auktionen auf eBay systematisch zu prüfen. Ebenfalls leitet eBay auf Nachfragen des Finanzamtes Daten an dieses weiter, welche mit den eigens eingereichten abgeglichen werden.

Privat oder gewerbliche Verkäufe? Wir beraten Sie gern.
Privat oder gewerbliche Verkäufe? Wir beraten Sie gern.

Meldet man sich direkt als Unternehmer mit einem gewerblichen Konto bei eBay an sollte man beachten, keine privaten Auktionen über dieses Konto zu tätigen. Dies erleichtert die Angaben in der Steuererklärung zu den gewerblichen Einnahmen beim Onlinehandel über eBay. Im Falle eines Verkaufes von Waren von Privatleuten sollten Sie den Verkauf durch Ausstellung einer Quittung belegen können um so später diese dem Finanzamt vorlegen zu können.

Fazit zu Steuern im Onlinehandel

Steuern im Onlinehandel sich können im Einzelfall sehr speziell zusammensetzen. Hier bedarf es fundierten Kenntnissen im Steuerrecht und einer kompetenten Beratung durch deinen Steuerfachmann. Wir helfen gerne beim Thema „Steuern im Onlinehandel“! Dazu erreichen Sie uns telefonisch unter 0203 / 30 51 80 oder nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Sie kümmern sich um Ihre zufriedene Kunden, wir kümmern uns um das Thema „Steuern im Onlinehandel“.
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